Dem Umweltbundesamt ist es erlaubt, in eigenen Broschüren namentlich genannte Journalisten als "Klimawandel-Skeptiker" zu bezeichnen. Das hat das Verwaltungsgericht Halle/Saale entschieden. Es wies damit eine Klage der beiden Publizisten Dirk Maxeiner und Michael Miersch ab.

Gegenstand des Streits war eine Broschüre mit dem Titel "Und sie erwärmt sich doch", in der sich das Umweltbundesamt (UBA) 2013 mit Behauptungen und Aussagen beschäftigte, die Kernergebnisse der Klimaforschung in Frage stellen oder leugnen. Darin formulierte die Dessauer Behörde unter anderem: "Auch in Zeitungen und Zeitschriften, Rundfunk und Fernsehen tauchen mitunter Beiträge auf, die nicht mit dem Kenntnisstand der Klimawissenschaft übereinstimmen" - und als Beispiele für einschlägig bekannte Autoren waren Maxeiner und Miersch genannt worden. Die beiden Autoren fühlten sich durch die Broschüre in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Die Broschüre sorgte nach Erscheinen für eine teils heftige Debatte unter Journalisten.

Am vergangenen Donnerstag wies das Hallenser Gericht nun eine Unterlassungsklage der beiden Autoren gegen das UBA zurück. Nach Ansicht der Richter seien die Äußerungen der Behörde sachlich, nicht verfälschend und nicht überzogen gewesen. Die Broschüre sei deshalb durch den gesetzlichen Auftrag des UBA gedeckt gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Aktenzeichen: 1 A 304/13 HAL

tst